Weiter hat er durch das mehrfache Fahren ohne Berechtigung, einmal unter erheblichem Einfluss von Betäubungsmitteln, jeweils die naheliegende Möglichkeit einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben der übrigen Verkehrsteilnehmer geschaffen, zumal ihm der Führerausweis aus Sicherheitsgründen entzogen worden war. Mit diesem Verhalten hat der Beschuldigte nicht nur ein hohes Mass an Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung, sondern insbesondere auch gegenüber der Unversehrtheit von Menschenleben bzw. der körperlichen Integrität und damit eine Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit manifestiert.