Der Beschuldigte hat auch Verwandte im Kosovo, insbesondere ein Onkel und mehrere Tanten. Ob sein Bruder, der im Zeitpunkt der vorinstanzlichen Hauptverhandlung noch im Kosovo lebte, gegenwärtig noch dort lebt, kann offenbleiben. Zudem besitzt sein Vater ein Ferienhaus im Kosovo (GA act. 168, Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Das letzte Mal war der Beschuldigte nach seiner Haftentlassung für sieben Tage über Silvester im Kosovo (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21). Seine Schulbildung und praktische Berufserfahrung ermöglichen es ihm, gleichermassen wie in der Schweiz auch im Kosovo eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen.