Zudem besucht er seit August 2022 die Berufsschule in der Gemeinde xx. zwecks Wiederholung des 3. Lehrjahres im Bereich Polybau, Fachrichtung Gerüstbau, und plant im Sommer 2023 die Lehrabschlussprüfung zu bestreiten, danach wolle er den eidgenössischen Fähigkeitsausweis erlangen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f. und Beilagen Eingabe vom 20. Oktober 2022). Der neuerliche Wille zur beruflichen Integration ist dem Beschuldigten zugute zu halten. Ob es dereinst zum erfolgreichen Abschluss einer Berufslehre und damit zur Basis für eine erfolgreiche berufliche Integration kommen wird, erscheint derzeit jedoch zumindest - 44 -