5.9. 5.9.1. Zusammenfassend ist der Beschuldigte teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 20. Mai 2020 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, zu vollziehender Teil 12 Monate und aufgeschobener Teil 16 Monate, Probezeit 4 Jahre, und als Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 17. Mai 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 4'000.00, Probezeit 4 Jahre, zu verurteilen. Weiter ist er zu einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.