Der Beschuldigte weist Verlustscheine in Höhe von Fr. 19'000.00 auf (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20). Er hat zum Zweck, seine Schulden abbezahlen zu können, von seinem Arbeitgeber am 18. Mai 2022 ein Darlehen von Fr. 15'000.00 aufgenommen, welches ihm mit Fr. 500.00 monatlich vom Nettolohn abgezogen wird. Nach einem Pauschalabzug von 25 % für die Krankenkasse, Steuern und die notwendigen Berufskosten erscheint dem Obergericht ein Tagessatz von gerundet Fr. 100.00 als angemessen. Dies ergibt bei 40 Tagessätzen eine Geldstrafe von Fr. 4'000.00.