Gemäss den vorgängig zur Berufungsverhandlung eingereichten Unterlagen verfügt der Beschuldigte aktuell über ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 4'200.00 (vgl. Beilagen 3b und 3c). Er lebt mit seiner Ehefrau, ist im Urteilszeitpunkt kinderlos und hat keine Unterhaltsoder Unterstützungspflichten. Seine Ehefrau arbeitet 80% und kann damit für die auf sie entfallenden Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Der Beschuldigte weist Verlustscheine in Höhe von Fr. 19'000.00 auf (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20).