5.8.5. Insgesamt erscheint für die neu zu beurteilenden Beschimpfungen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen als dem Verschulden und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten angemessen. Diese Geldstrafe ist um die rechtskräftige Grundstrafe (Geldstrafe von 10 Tagessätzen) angemessen auf 65 Tagessätze zu erhöhen, was eine Zusatzstrafe von 55 Tagessätzen ergeben würde. In Nachachtung des Verschlechterungsverbots kommt eine Erhöhung über die von der Vorinstanz ausgesprochene Strafe von 40 Tagessätzen Geldstrafe jedoch nicht infrage. Es bleibt deshalb bei einer Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 17. Mai 2021 von 40 Tagessätzen Geldstrafe.