Der Beschuldigte sagte am 21. Juni 2020 bei einer Auseinandersetzung in Anwesenheit zahlreicher Personen und auch der Polizei zu A.Z., er werde dessen Frau und Familie, also ihm nahestehende Personen, ficken. Es handelt sich hierbei um häufig gehörte Beschimpfungen und die Art und Weise des Vorgehens bzw. die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten ist nicht über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen. Es ist insgesamt von einem leichten bis mittelschweren Verschulden auszugehen. Aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit wiegt das Verschulden lediglich leicht. Angemessen wäre eine Einzelstrafe von 20 Tagessätzen. Im Rahmen der Asperation ist von einem relativ engen