Durch Art. 177 StGB wird die Ehre geschützt (Urteil des Bundesgerichts 6B_973/2016 vom 7. März 2016 E. 2.2). Anlässlich der Auseinandersetzung bei der Metzgerei in der Gemeinde uu. vom 20. Juni 2020 beschimpfte der Beschuldigte E. mehrfach mit den Aussagen, er werde dessen Mutter ficken und dieser sei ein dreckiger Zigeuner, der nur lüge sowie wenig später auf der Sprachnachricht mit «Fick dich Serbe» und «Du grusiger Hund, du Zigeuner».