5.7.6. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass im Tatzeitpunkt gestützt auf die Vorstrafen und die Tatumstände sowie die Suchterkrankung des Beschuldigten eine eigentliche Schlechtprognose vorlag. Insgesamt ist jedoch aufgrund der Gesamtheit der seither eingetretenen positiven Entwicklungen, insbesondere die durchgehende Therapie, die belegte Abstinenz sowie seine neue Arbeitsstelle und die Wiederaufnahme der Lehre als Gerüstbauer sowie den Umstand, dass er voraussichtlich im Dezember 2022 Vater wird, trotz Vorstrafen und den Ausführungen in den psychiatrischen Gutachten, knapp keine eigentliche Schlechtprognose mehr zu stellen. Ihm ist somit der teilbedingte Strafvollzug zu gewähren.