Es ist ihm positiv anzurechnen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen will. Dennoch ist auch darauf hinzuweisen, dass er seine Schulden teilweise durch die Übernahme eines Darlehens bei seinem Arbeitgeber und damit durch das Eingehen neuer Schulden getilgt hat (vgl. Beilage 3b zur Eingabe vom 20. Oktober 2022). Schliesslich ist auf die Anerkennung der Zivilforderung des Privatklägers A.Z. hinzuweisen, welche positiv zu werten ist.