Der Beschuldigte führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, für sein Kind ein Vorbild sein zu wollen und finanziell für seine Familie sorgen zu wollen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 23). Dies ist ihm positiv anzurechnen, auch wenn relativierend anzufügen bleibt, dass der Beschuldigte bereits bei seinen früheren Delikten teilweise einer Beschäftigung nachging (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17) und er bereits in einem früheren Strafverfahren vor Obergericht im Jahr 2016 angab, dass er nun wieder eine Lehre anfangen wolle, was er jedoch in der - 37 -