Es ist zusammengefasst positiv zu berücksichtigen, dass sich der Beschuldigte nunmehr seit dem 13. Oktober 2021 einer Therapie bei V. und zuvor bei lic. phil. W. unterzogen hat und bereits davor diverse Therapieangebote annahm und soweit ersichtlich abstinent lebt. So gab er anlässlich der Berufungsverhandlung auch an, er ekle sich nun vor Betäubungsmitteln und werde die Abstinenz nicht aufgeben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20). Ebenfalls ist der Kontakt mit verschiedenen Institutionen, insbesondere der Bewährungshilfe, wobei diverse Problembereiche angegangen worden sind, positiv zu werten.