Auch der Schlussbericht vom 27. September 2022 der Bewährungshelferin, X. (Beilage 2b zur Eingabe vom 20. Oktober 2022), spricht sich für eine Verbesserung der Legalprognose des Beschuldigten aus. Er habe in der einjährigen Probezeit namentlich deliktsrelevante Problembereiche aufgearbeitet und habe zusammengefasst durchwegs ein positives Bild hinterlassen. Er habe abstinent gelebt, was er mittels 20 Urinproben belegt habe, wobei diejenige vom 25. Mai 2022 verwässert und nicht auswertbar - 36 -