Hierbei wurde ausgeführt, dass durch die bisherige Entwicklung von einer recht beachtlichen Senkung des Rückfallrisikos einerseits und einer Besserung der Legalprognose andererseits gesprochen werden könne. Sofern der Beschuldigte weiterhin motiviert und reflektiert an seiner Persönlichkeit, der Suchterkrankung und an den hieraus resultierenden Konsequenzen arbeite, sehe er die Krankheitsprognose als recht positiv an (GA act. 92). Mit Schreiben vom 21. September 2022 bestätigte V. wiederum, dass die Therapie weitergeführt und in der Zwischenzeit 8 weitere Konsultationen stattgefunden hätten.