Der Beschuldigte hatte im Strafvollzug bereits in der JVA GG. (25. Mai 2021 bis 24. September 2021) eine freiwillige deliktsorientierte Psychotherapie von 6 Therapiesitzungen à 50 Minuten absolviert, in der die Reduktion der Rückfallwahrscheinlichkeit das Ziel gewesen sei. Der Einstieg in die Therapie sei gut gelungen sei, wobei dies gemäss lic. phil. W. erst der Anfang eines noch länger andauernden Therapieprozesses gewesen sei, die problematischen und risikorelevanten verankerten Merkmale in seiner Persönlichkeit seien noch nicht aufgearbeitet (GA act. 83 ff.). Der Beschuldigte absolvierte weiter zwei Trainingsprogramme für Insassen von Strafanstalten (Trias-Modul I und II, GA act.