So schilderte der Beschuldige anlässlich der Berufungsverhandlung, auch dank der Zeit in der JVA FF. sei er zur Ruhe gekommen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18). Dem Beschuldigten wurde weiter ein positiver Vollzugsbericht für den Strafvollzug der Haftstrafe in der JVA GG. (zwischen dem 25. Mai 2021 bis 24. September 2021, GA act. 115) sowie betreffend Electronic Monitoring (ab dem 1. Februar 2022) ausgestellt. Die Vollzugsform des Electronic Monitoring war ihm für eine Geldstrafe von Fr. 13'866.00 gemäss Strafbefehl vom 29. Juni 2018 infolge Uneinbringlichkeit für die - 35 -