Es gibt – dem Beschuldigten folgend – diverse Anzeichen für eine gewisse Verbesserung seiner Legalprognose: Zu berücksichtigen ist einerseits, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit noch nie eine Freiheitsstrafe abgesessen hat oder sich längere Zeit in Untersuchungshaft befunden hat. Vom 21. Juni 2020 bis 6. Mai 2021 befand sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft im vorliegenden Verfahren sowie vom 25. Mai 2021 bis 24. September 2021 im Strafvollzug für die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ausgesprochene 6-monatige Freiheitsstrafe.