Strassenverkehrsgesetz und Betäubungsmittelgesetz zu erwarten. Mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit seien Straftaten zu erwarten, welche eine Planung voraussetzen würden, beispielsweise Betrugshandlungen, Eigentumsdelikte oder schwere zielgerichtete Gewalthandlungen (UA act. 295 und GA act. 141). Erste nachhaltige Verbesserungen der Prognose seien nach einer Therapie von 1-2 Jahren feststellbar. Die Gesamtdauer der Therapie belaufe sich jedoch auf 3-5 Jahre. Kurzfristige Erfolge könnten durch eine Instabilität in der Lebenssituation des Beschuldigten wieder zusammenfallen.