5.7.3. Es wurden aufgrund der vor der Vorinstanz beantragten ambulanten Massnahme zwei psychiatrische Gutachten erstellt und Dr. med. T. anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung befragt. Sowohl Dr. med. U. als auch Dr. med. T. bestätigten, dass das Risiko von erneuten Straftaten bestehe. Gemäss dem Gutachten von Dr. med. T. vom 2. März 2021 sowie seinen Ausführungen anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 27. Januar 2022 seien mit hoher Wahrscheinlichkeit impulshafte, nicht oder lediglich kurzfristig vorbereitete Straftaten wie Drohungen, Tätlichkeiten und gegebenenfalls Körperverletzungen in Konfliktsituationen, überwiegend im öffentlichen Raum, zu erwarten;