Hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Delikte ist zu berücksichtigen, dass sich der Beschuldigte zahlreiche Male zu erneuten Delikten in diversen Deliktsbereichen entschied, obwohl er zwischenzeitlich jeweils von der Polizei angehalten worden war. Obwohl es sich nicht durchgehend um Delikte mit einer hohen Tatschwere gehandelt hat, fällt auf, dass diese in einer kurzen Zeitdauer, in verschiedenen Deliktsfeldern und insgesamt eher zufällig geschehen sind. Hierzu gab er lediglich an, jeweils automatisch gehandelt zu haben, Sachen seien unbewusst passiert (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18). Dies spricht für eine negative Legalprognose.