Er selbst führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, er habe sich nicht viele Gedanken zu den Konsequenzen seines Handelns gemacht und die Untersuchungshaft habe damals auf ihn keinen bleibenden Eindruck hinterlassen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18). Hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Delikte ist zu berücksichtigen, dass sich der Beschuldigte zahlreiche Male zu erneuten Delikten in diversen Deliktsbereichen entschied, obwohl er zwischenzeitlich jeweils von der Polizei angehalten worden war.