Nachdem er diese Erfahrung präsent hatte und bereits mit Urteil vom 31. Oktober 2019 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden war, wurde er mit Strafbefehl vom 20. Mai 2020 erneut zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Dies beeindruckte ihn jedoch augenscheinlich in keiner Weise, delinquierte er doch bereits zuvor und sodann insbesondere innerhalb rund eines Monats nach Erhalt dieses Strafbefehls zahlreiche Male.