19a BetmG zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 30 Tagen, einer (unbedingten) Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 70.00 sowie zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Schliesslich wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 17. Mai 2021 wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 10.00 verurteilt. Von einer eigentlichen Unbelehrbarkeit und Ignoranz zeugt auch der Umstand, dass der Beschuldigte innerhalb des Zeitraums zwischen dem 10. Mai 2020 und 21. Juni 2020 zahlreiche Male straffällig wurde, obwohl er zwischenzeitlich mehrfach von der Polizei angehalten wurde.