Am 31. Mai 2020 (Anklageziffer I.2, Straftatendossier 3) hat der Beschuldigte das erste Mal den Personenwagen seiner Ehefrau bzw. den – von ihr im Kellerabteil in einer Schublade versteckten – dazugehörigen Fahrzeugschlüssel genommen, obwohl sie ihm dies verboten hatte, da ihm der Führerausweis entzogen worden war. Er hat den Personenwagen gleichentags gelenkt. Beim zweiten Vorfall vom 9. Juni 2020 entwendete er erneut den versteckten Schlüssel zum Personenwagen seiner Ehefrau und lenkte diesen gleichentags (Anklageziffer I.3.2, Straftatendossier 4).