Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass zwar kein Zusammenhang zur einfachen Körperverletzung besteht, hingegen ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Fahrten ohne Berechtigung besteht, wobei jedoch für jede Fahrt ein neuer Entschluss gefasst worden war. Insgesamt rechtfertigt sich für die zwei Fahrten ohne Berechtigung eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 3 Monate auf 15 Monate Freiheitsstrafe. 5.6.3.2. Nunmehr ist die Einsatzstrafe für das (mehrfache) Entwenden eines Fahrzeuges zum Gebrauch zu erhöhen.