(UA act. 1745). Diese Verletzungen sind nicht folgenlos verheilt, ihm musste ein Zahnimplantat eingesetzt werden und zwei weitere Zähne müssen für die nächsten 15 Jahre beobachtet werden (UA act. 1322). Er gab an, er habe noch immer Schmerzen, die zwei Zähne seien einfach nicht mehr wie zuvor, sie seien verletzt und beschädigt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6). A.Z. hat durch den Faustschlag Schmerzen erlitten und sich einigen Behandlungen bzw. 19 Konsultationen unterziehen müssen. Im Rahmen der unter den Tatbestand der einfachen Körperverletzung fallenden Verletzungen ist damit von nicht mehr leichten bis mittelschweren Verletzungen und einem entsprechenden Taterfolg auszugehen.