Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 2. Februar 2018 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung sowie Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 29. Juni 2018 wegen Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Fahrens ohne Berechtigung, Entzugs oder