à Fr. 50.00, Probezeit 4 Jahre. Der bedingte Vollzug musste auch hier widerrufen werden. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 9. November 2017 wegen Betrugs zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 110.00. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 2. Februar 2018 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung sowie Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00.