Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 22. April 2014 wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, der bedingte Vollzug musste widerrufen werden. Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte ihn mit Urteil vom 3. November 2016 wegen einfacher Körperverletzung, Angriffs, Drohung, Nötigung, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall (Führerflucht) sowie Fahrens in fahrunfähigen Zustand und sanktionierte ihn hierfür mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen - 26 -