5.5.4. Hinsichtlich der Täterkomponente ist Folgendes auszuführen: Der heute 30 Jahre alte Beschuldigte ist zahlreiche Male und zum Teil einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 22. April 2014 wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, der bedingte Vollzug musste widerrufen werden.