Am 10. Mai 2020 fuhr der Beschuldigte von Dietikon bis Kölliken. Die gefahrene Strecke ist rund 40 km lang. Mithin handelt es sich nicht um eine gefahrenlose Kurzstrecke (siehe dazu oben), sondern auch aufgrund der hohen gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Autobahn um eine anspruchsvolle Strecke (siehe dazu oben). Er verfügte bei dieser Fahrt über keinen gültigen Führerausweis. Mit Verfügung vom 30. Januar 2020 (UA act. 1599 ff.) wurde dem Beschuldigten sein Führerausweis für unbestimmt Dauer – unter Vorbehalt einer erneuten Verfügung nach 5 Jahren – mit Wirkung ab dem 31. März 2019 entzogen. Dies nach mehrfachen schweren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz.