5.2. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung – ausgehend von den von ihm beantragten Schuld- bzw. Freisprüchen – eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen (Zusatzstrafe) (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 11 f.). Die Staatsanwaltschaft beantragt – insbesondere ausgehend von dem von ihr beantragten Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung – eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten bzw. 43 Monaten (Anschlussberufungserklärung S. 2).