Insgesamt ist gestützt auf die Aussagen sämtlicher Anwesender und den Polizeirapport nicht davon auszugehen, dass A.Z. dem Beschuldigten drohte, dessen Frau zu vergewaltigen oder umzubringen, oder dass er ihn beschimpft hat. Es wäre zudem davon auszugehen, dass auch die Polizeibeamten provozierende bzw. drohende Aussagen von A.Z. an der Art und Weise zu sprechen oder der Gestik und Mimik erkannt hätten, auch wenn diese in einer ihnen unverständlichen Sprache erfolgt wären. Damit ist erstellt, dass es seitens A.Z. keine Provokationen, Beschimpfungen oder - 21 -