Zum Ablauf des Aufeinandertreffens ist primär auf die Feststellungen im Polizeirapport der Kantonspolizei Aargau vom 2. März 2021 abzustellen. Die Situation wird dort so geschildert, dass sich während der Polizeikontrolle der Gruppe des Beschuldigten, also ihm, N., P., M. und O., eine weitere Personengruppe, bestehend aus A.Z., F.Z., E., R. und Q., genähert habe, welche auf die Personengruppe des Beschuldigten zugetreten sei. Dabei sei der Ton aggressiver geworden und der Beschuldigte habe in Richtung der Gruppe geschrien. Er habe vehement versucht, sich dieser zu nähern. Die andere Gruppe habe sich ruhig verhalten und habe nicht provozierend gewirkt.