Der Beschuldigte hat im Verlauf der Einvernahmen ausgeführt, dass er provoziert worden sei und laut reagiert habe bzw. explodiert sei (UA act. 1425). Er habe A.Z. gefragt, ob sein Mund schon wieder verheilt sei und er habe auch geschrien, dass er seine Zunge abschneiden würde. Dies habe er jedoch erst geäussert, als die Brüder Z. und E. «Nase an Nase» - 19 -