4. 4.1. Die Vorinstanz erachtete es hinsichtlich Anklageziffer I.6.2 als erstellt, dass der Beschuldigte am 21. Juni 2020, um ca. 01:30 Uhr, in Begleitung von M., N., O. und P. an der X-Strasse in der Gemeinde ww. auf die Gruppierung von E., F.Z., A.Z., Q. und R. getroffen ist und er in der Folge F.Z. und A.Z. unter anderem gesagt habe, er werde ihnen ihre Zungen abschneiden. Zu A.Z. habe der Beschuldigte weiter gesagt, dass er seine Frau und seine Familie ficke, womit er ihn mit Wissen und Willen in seiner Ehre verletzt habe. Der Beschuldigte habe ihn zudem gefragt, ob sein Mund schon geheilt sei und habe ihm gesagt, dass er es noch schlimmer machen werde.