Zusammengefasst wurde von allen dreien ausgesagt, dass A.Z. nach dem Faustschlag insgesamt zweimal mit dem Fuss in Richtung des Beschuldigten getreten hat, wobei er ihn nicht oder nicht richtig getroffen hat, sowie F.Z. den Beschuldigten mit der Hand weggestossen hat, und die Brüder dann in Richtung des Beschuldigten gegangen sind und dieser - 17 - zurückwich, bis sich die Beteiligten schliesslich voneinander entfernten. Nicht erstellt ist hingegen, dass F.Z. den Beschuldigten getreten hat. Unerheblich für den Sachverhalt ist darüber hinaus, ob es vorgängig einen handfesten Streit zwischen den Personen gab oder nicht.