Ob er ihn auch habe angreifen wollen, könne er nicht beurteilen, im Nachhinein habe A.Z. versucht, ihn zu kicken. Sein Bruder sei ausgewichen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14). Zeitweise hatte er zwar angegeben, F.Z. habe ihn an die linke Rippe geschlagen, er habe einen Kratzer davongetragen, und hat er einen versuchten Haken gegen den Kopf durch F.Z. geschildert. Diese Punkte können jedoch infolge Inkonsistenz der Aussagen nicht als erstellt gelten. Weiter gab er an, seine Jacke ausgezogen zu haben, als die Brüder auf ihn zugegangen seien, um einen allfälligen Messerangriff abwehren zu können (GA act. 155 f.).