Handy als eine Art Schlagring verwendet hätte. Bei einer Gesamtbetrachtung des – äusserlich erkennbaren – Verhaltens des Beschuldigten war die Möglichkeit einer lebensgefährlichen Verletzung, wie sie bei Schlägen und Tritten gegen den Kopf nie auszuschliessen sind, vorliegend nicht derart gross, dass sie sich dem Beschuldigten geradezu aufgedrängt hätte. Daran vermag seine Erfahrungen als Kickboxer nichts zu ändern. Der Beschuldigte wusste zwar um die Gefahr von Faustschlägen gegen das Gesicht, hat aber gerade nicht so zugeschlagen, wie es seiner Meinung nach gefährlich gewesen wäre, beispielsweise von der Nase nach oben oder gegen das Genick.