Tritte, die Wehrlosigkeit des Opfers, die Traktierung mit weiteren Gegenständen oder die Einwirkung mehrerer Personen, hinzutreten muss (Urteil des Bundesgerichts 6B_1314/2020 vom 8. Dezember 2021 E. 1.2.2 mit Hinweisen). 3.4.3. Das Obergericht erachtet es vorliegend in tatsächlicher Hinsicht als nicht erstellt, dass der Beschuldigte in Kauf nahm, A.Z. mit seinem Schlag schwer im Sinne von Art. 122 StGB zu verletzen.