Das Vorliegen von Verletzungen und deren Verursachung durch den Beschuldigten sind unbestritten geblieben und erstellt. Gemäss Konsiliarbericht des Spital CC. hat A.Z. eine Kronenfraktur mit Pulpabeteiligung sowie eine Kontusion der Zähne 31, 32, 41, 42 und eine Rissquetschwunde am linken Mundwinkel erlitten (UA act. 1745). Der behandelnde Arzt Dr. med. dent. L. erklärte, dass A.Z. im Unterkiefer mindestens zwei stark gelockerte Zähne habe, welche nicht mehr vital seien. Diese könnten in Zukunft verloren gehen. Zudem habe er im Oberkiefer auf der linken Seite einen Zahn verloren, welcher nun mittels eines Implantats therapiert werde.