Schliesslich hätten die Personen voneinander abgelassen. A.Z. habe durch den Faustschlag des Beschuldigten den Verlust eines Zahnes im linken Oberkiefer erlitten, welcher mittels Implantat therapiert werde. Des Weiteren seien durch den Schlag zwei Zähne stark gelockert worden resp. seien die entsprechenden Zähne nicht mehr vital. Diese Verletzungen habe der Beschuldigte mit Wissen und Willen verursacht und habe durch den Schlag mit der Faust mit voller Wucht in dessen Gesicht sodann in Kauf genommen, diesem schwere Verletzungen und/oder bleibende Schäden zuzufügen.