Im Tankstellenaussenbereich habe er bei einer erneuten verbalen Auseinandersetzung anschliessend erneut zu F.Z. (mehrfach) und zu A.Z. gesagt, dass er ihre («gilanische») Mutter ficken werde. Daraufhin habe er mit der Faust, in welcher er sein Mobiltelefon gehalten habe, in die linke Gesichtshälfte von A.Z. geschlagen. Dessen Bruder, F.Z., habe den Beschuldigten sodann von A.Z. weggestossen und habe den Beschuldigten dabei mit seinem Fuss getreten. Sowohl A.Z. als auch F.Z. seien auf den Beschuldigten zugegangen und hätten ihn so zurückgedrängt. A.Z. habe dem Beschuldigten dabei mit dem Fuss mehrfach gegen den Körper getreten. Schliesslich hätten die Personen voneinander abgelassen.