3. 3.1. In tatsächlicher Hinsicht wird dem Beschuldigten unter Anklageziffer I.4 folgendes vorgeworfen: Am 20. Juni 2020 habe er sich zwischen ca. 3:00 Uhr und 3:30 Uhr an der Autobahnraststätte in der Gemeinde vv. aufgehalten, wo es zunächst im Tankstellenshop zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und einer am Tisch sitzenden Gruppierung von vier Männern (A.Z., F.Z., E., K.) gekommen sei. Dabei habe er zu F.Z. gesagt, er würde seine Familie ficken. Im Tankstellenaussenbereich habe er bei einer erneuten verbalen Auseinandersetzung anschliessend erneut zu F.Z. (mehrfach) und zu A.Z. gesagt, dass er ihre («gilanische») Mutter ficken werde.