2.6. Für das Obergericht ist damit erstellt, dass es zu gegenseitigen Beschimpfungen gekommen ist, wobei der Beschuldigte D. mehrfach als «verdammte Schlampe» betitelt hat und zu ihr gesagt hat: «Fick deine Mutter», «Was willst du machen, ich ficke euch alle» sowie «Ich ficke auch alle, scheiss Polizei». Der Beschuldigte hat sich der Beschimpfung schuldig gemacht, indem er diese Äusserungen mit dem Wissen von sich gab, dass diese ehrenrührig sind und er D. damit in ihrer Ehre angreift, was auch seine direkte Absicht war. Der Beschuldigte hat damit den objektiven und subjektiven Tatbestand der Beschimpfung nach Art. 177 Abs. 1 StGB erfüllt.