2.4. Nachdem F.Z. mit Eingabe vom 12. Juli 2022 angab, sich weiterhin als Privatkläger zu konstituieren, gab er mit Eingabe vom 5. September 2022 an, seine Position als Privatkläger zu widerrufen. Mit Verfügung vom 7. September wurde das in der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Aargau hängige Berufungsverfahren SST.2022.74 i.S. F.Z. an die 1. Strafkammer überwiesen und die Durchführung einer gemeinsamen Berufungsverhandlung und Beurteilung angeordnet.