1. Am 6. Juli 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen den Beschuldigten Anklage wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss, mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Führerausweisentzugs, mehrfacher Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Drohung, mehrfacher, teilweiser versuchter Nötigung, falscher Anschuldigung, Raufhandels sowie versuchter schwerer Körperverletzung (GA act. 1 ff.). 2. Das Bezirksgericht Zofingen fällte am 27. Januar 2022 folgendes Urteil: Das Gericht beschliesst einstimmig: