4.2. Die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, dem Beschuldigten für die anwaltliche Vertretung im vorinstanzlichen Verfahren durch MLaw Larissa Willi, Rechtsanwältin, Baden, eine Entschädigung von Fr. 4'522.75 (inkl. MwSt. und Auslagen) und für die anwaltliche Vertretung durch lic. iur, Paul Hofer, Rechtsanwalt, Baden, eine Entschädigung von Fr. 236.95 (inkl. MwSt. und Auslagen) auszubezahlen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)