Die freigewählte Verteidigerin macht für das Berufungsverfahren mit Kostennote vom 5. Juni 2023 einen Aufwand von 16 Stunden à Fr. 250.00 und Spesen in der Höhe von Fr. 153.25 geltend. Der Aufwand erscheint grundsätzlich angemessen und ist einzig dahingehend zu korrigieren, als dass der Stundenansatz auf Fr. 220.00 festzusetzen (vgl. § 9 Abs. 2bis AnwT) und der geltend gemachte Aufwand von drei Stunden für die "Verhandlung inkl. Weg" um eine Stunde zu kürzen ist. Dem Beschuldigten ist für seinen Verteidigungsaufwand somit eine Entschädigung von insgesamt Fr. 3'719.15 (inkl. Auslagen und 7.7% MwSt. auszurichten).